Liebe Mitglieder der T.I.,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Partner und Freunde,

 

 

es kommt nicht alle Tage vor, dass man auf der Regierungsbank Platz nehmen darf. Gelegenheit dazu erhielten Expertinnen und

Experten, die gestern im Bayerischen Landtag als Kultur-Sachverständige zur Anhörung in den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur geladen worden waren.

An dieser Stelle möchte ich nochmals meinen Dank für die Initiative und Einladung zu der Anhörung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wiederholen.

 

Es ging um nichts Geringeres, als um die Zukunft der Kultur in Bayern und um das gemeinsame Nachdenken über Wege aus der Krise für die Kultur.

Es wurden viele Argumente vorgetragen bezüglich weiterer Förderung und Entwicklung der Kunst und Kultur in Bayern, den Erhalt des damit verbundenen

Kultur- und Bildungsauftrags, die Förderung junger Menschen, die Förderung von Freiräumen für Künstler:innen, Die Bedeutung und Formen der Digitalisierung in der Kunst,

Partizipation, Inklusion und (gerechte) kulturelle Teilhabe, Nachhaltigkeit sowie um die Aufhebung der Corona-Maßnahmen im Veranstaltungsbereich

(Herr Staatsintendant J.-D. Herzog forderte das Ende aller Beschränkungen ab dem erfolgten Impfangebot für jedermann).

Ausserdem ging es um die vielen Lücken, die die Pandemie verursacht hat – von der Nachwuchsförderung über die schwerer werdende Rekrutierung von künstlerischem – und Fachpersonal.

Ein weiteres Thema war die nötige Vernetzung der Gruppen und Sparten im Kulturbereich (ein digitales Vernetzungs-Angebot liegt für alle Akteuere im Gastspielbereich bereits mit dem eKulturportal vor).

Gelobt wurden die Maßnahmen des Landes Bayern, u.a. die Erweiterte Spielstättenförderung in BY oder das Programm „Bayern spielt!“: Kultursommer im Freistaat.

Das Land Bayern hat bisher in der Krise zur Stabilisierung der gesamten Kunst- und Kulturbranche beigetragen und dafür erhebliche Mittel bereit gestellt.

Allerdings darf das Engagement des Freistaates (und des Bundes) nicht zu früh auslaufen. Noch ist weder die Pandemie überwunden, noch deren massive finanzielle Auswirkungen.

 

Mein Schwerpunkt lag auf der Schilderung der Situation des Gastspieltheaters in Bayerns Fläche als eine der wichtigen Säulen der kommunalen

Kulturarbeit. Ich habe in Vertretung der Interessen unserer Mitglieder die Situation der Theaterproduzenten beschrieben, die einerseits ständig das von ihnen zugesagte Vorstellungs-Angebot spielbereit

halten müssen, zugleich aber mit Ausfällen, Verschiebungen und neuerdings mit massiven Buchungsrückgängen zu kämpfen haben (es werden vereinzelt Rückgänge gegenüber 2019 von bis zu 65 %

gemeldet). Eine Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit und des Angebotes (auf das einzelne Abnehmer in der Fläche angewiesen sind), ist ohne mittelfristige Planbarkeit nicht zu machen,

bei weiteren Auftragsrückgängen ist das wirtschaftliche Überleben gefährdet.

 

Momentan ist eine Stagnation spürbar, die vor allem durch den finanziellen Druck auf die Kultur entsteht. Manche Pressemeldung spricht

bereits von den schlimmsten finanziellen Einbrüchen in den Kommunen.

 

Es ist absehbar, dass die Kulturausgaben erneut stark eingeschränkt werden (wie nach der Wirtschaftskrise).

Durch die finanziellen Folgen der Pandemie  wird der kommunale Kulturbereich und damit auch die Tätigkeit der Theater-Produzenten noch bis mindestens 2024

die Auswirkungen der Krise spüren.

 

Ich habe davor gewarnt, dass das gesamte System der kulturellen Flächenversorgung schweren Schaden nehmen wird, wenn die Strukturen nicht schnell gesichert

werden.  Dazu habe ich konkrete Vorschläge gemacht, u.a., dass die Kultur von einer freiwilligen Leistung zur Pflichtaufgabe gemacht wird.

Ich habe u.a. vorgeschlagen,  einen staatl. Strukturerhaltungsfond (mit Kulturerhaltungsgesetz) einzurichten, um die Strukturen der Kultur in der Fläche Bayerns zu erhalten.

Dass die Produzenten dringend weiter in der staatl. Förderung bleiben müssen, solange die Auswirkungen der Krise noch spürbar sind, ist ebenso Teil meines

Statements gewesen. Ich denke, dass eine Verlängerung der erweiterten Spielstättenförderung vorerst bis Ende 2022  geboten ist, ebenso die Einrichtung eines staatl. Rettungsschirmes

für besonders in Not geratene Akteuere im Kulturbetrieb.

 

Besonders bedanke ich mich bei den Damen und Herren Abgeordneten im Ausschuss, die die Problematik sehen und hoffentlich auch zur politischen Unterstützung bereit sind.

Welche Wege dazu politisch beschritten werden können, liegt nun ganz in den Händen der Politik bzw. der Bundes- und Landesregierung.

 

 

Herzliche Grüße

 

Stefan Zimmermann

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